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   VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19 HGW   

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VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19 HGW (https://dejure.org/2020,29935)
VG Greifswald, Entscheidung vom 25.09.2020 - 3 A 574/19 HGW (https://dejure.org/2020,29935)
VG Greifswald, Entscheidung vom 25. September 2020 - 3 A 574/19 HGW (https://dejure.org/2020,29935)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14

    Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Eine Kostenerstattung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs kommt dabei nur in Betracht, wenn der Grundstücksanschluss nicht Teil der öffentlichen Einrichtung ist (OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris Rn. 35; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 15).

    Maßnahmen, die im Falle einer organisationsrechtlichen Entscheidung des Aufgabenträgers zugunsten von § 10 Abs. 1 KAG M-V beitragsfähig wären, unterliegen deshalb auch der Kostenerstattungspflicht nach § 10 Abs. 2 KAG M-V (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2016 - 3 A 128/14 -, juris Rn. 19; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18; VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 19.03.2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 19 ff.).

    Dies führt dazu, dass auch die Kosten von Grundstücksanschlüssen, die infolge der Sanierung der Abwasserkanäle und der Trinkwasserleitung erneut angelegt werden müssen, erstattungsfähig sind (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18).

  • VG Ansbach, 12.09.2018 - AN 1 K 17.02460

    Kostenerstattung für die Erneuerung des Grundstücksanschlusses

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Dabei gilt: Ist die Neuanlage eines vorhandenen Grundstücksanschlusses infolgeUmständen, die ihre Ursache im Einrichtungszweck haben, notwendig (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 12.09.2018 - AN 1 K 17.02460 -, juris Rn. 77), sind die damit verbundenen Kosten in der Regel erstattungsfähig.

    Handelt es sich um einen Grundstücksanschluss für die Wasserversorgung, so ist der Einrichtungsträger vorsteuerabzugsberechtigt, zahlt also nur den Nettobetrag, und stellt selbst den ermäßigten Steuersatz für "Lieferungen von Wasser" von 7 v.H. nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) mit der Anlage zum UStG für den gesamten Aufwand am Grundstücksanschluss in Rechnung (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 12.09.2018 - AN 1 K 17.02460 -, juris Rn. 89).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 1 L 198/07

    Kein Erstattungsanspruch für Umbau des Hausanschlusses

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Soweit sich der Kläger zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald (Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 -, juris Rn. 18) beruft, kann dieser Einwand auf sich beruhen, denn die Entscheidung bezieht sich allein auf den "Umbau" eines Grundstücksanschlusses.

    Es wurde bereits dargelegt, dass das Urteil nicht von Rechtsprechung des OVG Greifswald (Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 -, juris Rn. 18) abweicht, da sich die Entscheidung allein auf den "Umbau" eines Grundstücksanschlusses beschränkt und dieses Merkmal vorliegend nicht im Streit steht.

  • VG Greifswald, 05.10.2011 - 3 A 1427/10

    Kosten für Baumaßnahmen an Grundstücksanschlüssen an die zentrale

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Maßnahmen, die im Falle einer organisationsrechtlichen Entscheidung des Aufgabenträgers zugunsten von § 10 Abs. 1 KAG M-V beitragsfähig wären, unterliegen deshalb auch der Kostenerstattungspflicht nach § 10 Abs. 2 KAG M-V (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2016 - 3 A 128/14 -, juris Rn. 19; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18; VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 19.03.2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 19 ff.).

    Denn Planungskosten können als Gemeinkosten entsprechend der jeweiligen Baukostenanteile, die Ausdruck des tatsächlichen Herstellungsaufwands sind, auf die einzelnen Grundstücksanschlüsse verteilt worden (VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85

    Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Wasserversorgungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Landesrechts abgewälzt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 8 C 33.85 -, BVerwGE 79, 266 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.11.2009 - 1 M 134/09 -, juris; Beschl. v. 05.07.2012 - 1 M 59/11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2009 - 1 M 134/09

    Kommunalabgabenrecht: Festsetzung des Abgabensatzes bei nicht vollständiger

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Wasserversorgungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Landesrechts abgewälzt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 8 C 33.85 -, BVerwGE 79, 266 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.11.2009 - 1 M 134/09 -, juris; Beschl. v. 05.07.2012 - 1 M 59/11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11

    Zur Bezeichnung des Herausgebers in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Wasserversorgungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Landesrechts abgewälzt werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.04.1988 - 8 C 33.85 -, BVerwGE 79, 266 -, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 30.11.2009 - 1 M 134/09 -, juris; Beschl. v. 05.07.2012 - 1 M 59/11 -, juris Rn. 19).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Solange sich die öffentliche Anlage einschließlich der darin einbezogenen Grundstücksanschlüsse in der Herstellungsphase befindet und noch nicht endgültig hergestellt ist, stellen sich alle notwendigen Maßnahmen an einzelnen Bestandteilen der Anlage als Herstellungsmaßnahmen dar, auch wenn sie einen Austausch vorhandener, aber den Anforderungen nicht genügender Anlagenbestandteile beinhalten (eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20; vgl. auch Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Eine Kostenerstattung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs kommt dabei nur in Betracht, wenn der Grundstücksanschluss nicht Teil der öffentlichen Einrichtung ist (OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris Rn. 35; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 15).
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 4 A 2054/13

    Haus- bzw.Grundstücksanschlusskosten; Neuverlegung einer Anschlussleitung;

    Auszug aus VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
    Damit sind auch für die Kostenerstattung nach § 10 Abs. 2 KAG M-V die Tatbestände des Anschlussbeitragsrechts maßgebend, d.h. vorliegend insbesondere der Tatbestand der "Herstellung" gemäß § 9 Abs. 1 KAG M-V. Das Merkmal "Herstellung" umfasst damit nicht nur die tatsächliche erstmalige Herstellung eines Grundstücksanschlusses, sondern auch dessen nochmalige "erneute" Herstellung (a.A. noch VG C-Stadt Urt. v. 08.06.2007 - 8 A 381/07 - n.v.; wie hier aber VG C-Stadt, Urt. v. 07.01.2016 - 4 A 2054/13 -, juris Rn. 46).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10

    Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung

  • VG Greifswald, 20.05.2016 - 3 A 128/14

    Kostenerstattungsbeitrag für Grundstücksanschluss - zum Merkmal "Herstellung" im

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2009 - 2 LB 25/09
  • VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14

    Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Anlegung eines Grundstücksanschlusses

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